E-Rechnung in Luxemburg: Was Unternehmen jetzt wissen müssen


Luxemburg gehört zu den Peppol-Vorreitern in Europa: keine nationalen Sonderformate, keine eigene Plattform-Bürokratie — der europäische Standard gilt direkt. Das macht den Einstieg einfacher als in fast jedem Nachbarland. Hier ist der kompakte Überblick.

B2G: Die Pflicht gilt — für alle

Wer dem Staat, den Gemeinden oder öffentlichen Einrichtungen Rechnungen stellt, muss das elektronisch tun. Die Pflicht wurde gestaffelt eingeführt und gilt seit dem 18. März 2023 für alle Unternehmen — auch für die kleinsten:

  • 18. Mai 2022 — große Unternehmen
  • 18. Oktober 2022 — mittlere Unternehmen
  • 18. März 2023 — kleine und neue Unternehmen

Papier- und PDF-Rechnungen an öffentliche Auftraggeber sind seitdem nicht mehr zulässig.

Was zählt als „elektronische Rechnung"?

Eine strukturierte Rechnung nach der europäischen Norm EN 16931, in Luxemburg konkret: Peppol BIS Billing 3.0 (UBL). Entscheidend: Eine PDF — auch eine „digitale" — ist keine E-Rechnung. Die Daten müssen maschinenlesbar strukturiert sein, damit der Empfänger sie automatisch verarbeiten kann.

Der Übertragungsweg: Peppol

Luxemburg setzt vollständig auf das Peppol-Netzwerk. Alle öffentlichen Einrichtungen sind darüber erreichbar; das Digitalisierungsministerium veröffentlicht die Liste der angeschlossenen Organismen samt Peppol-Kennungen. Für den Versand gibt es drei Wege:

  1. Über einen Peppol-Provider (der übliche Weg): Ein zertifizierter Access Point wie Bizzlink übernimmt Validierung, Formatkonvertierung und Zustellung. Start in Minuten, keine eigene Infrastruktur.
  2. Eigener Access Point: technisch möglich, aber Zertifizierung und Betrieb lohnen sich nur bei sehr großen Volumen.
  3. Manuell über MyGuichet.lu: Für gelegentliche Einzelrechnungen existiert ein Webformular — praktikabel nur bei sehr geringem Aufkommen.

B2B: Die Pflicht ist bereits in Vorbereitung

Zwischen Unternehmen ist die E-Rechnung in Luxemburg heute noch freiwillig — aber das ändert sich absehbar: Ein Gesetzentwurf, der die elektronische Rechnung für inländische B2B-Umsätze verpflichtend macht, soll voraussichtlich noch im Juli 2026 eingebracht werden. Der geplante Fahrplan (noch nicht verabschiedet, Termine können sich ändern):

  • 1. Januar 2028 — Pflicht, konforme E-Rechnungen zu empfangen
  • 1. Juli 2028 — Pflicht zur Ausstellung für große und mittlere Unternehmen
  • 1. Januar 2029 — Ausstellungspflicht für alle Unternehmen

Vorgesehen ist außerdem, dass Unternehmen auch Rückmeldungen empfangen können müssen (MLS / Invoice Responses). Parallel dazu macht die EU-Richtlinie ViDA ab 2030 den grenzüberschreitenden digitalen Austausch EU-weit verbindlich. Die gute Nachricht: Wer heute schon über Peppol fakturiert, ist für beides gerüstet.

Neue Peppol-Kennung: Schema 0240 (Matricule) — jetzt umstellen

Luxemburg hat eine neue Peppol-Schema-Kennung eingeführt: 0240 für die luxemburgische Matricule (Répertoire des personnes morales). Sie wird sowohl für die Peppol-ID (EndpointID) als auch für die legale Registrierungskennung (BT-30) verwendet — und soll bereits jetzt genutzt werden. Übergangsweise läuft sie parallel zur bisherigen Kennung 9938 (luxemburgische MwSt-Nummer), die für Matricules anschließend entfällt: Wer heute unter 9938 registriert ist, sollte die Migration auf 0240 jetzt einplanen. Langfristig wird die Matricule zur REGINE-Nummer. Die Umstellung erfolgt über Ihren Peppol-Provider — Bizzlink-Kunden unterstützen wir dabei direkt.

Aufbewahrung: 10 Jahre

Für E-Rechnungen gilt die gleiche Aufbewahrungsfrist wie für alle Buchhaltungsunterlagen: zehn Jahre. Wichtig ist, dass gesendete und empfangene Rechnungen unverändert und auffindbar bleiben — Bizzlink bietet dafür eine optionale, indexierte 10-Jahres-Archivierung.

Der einfachste Start

Mit Bizzlink senden und empfangen Sie E-Rechnungen ohne Eigenentwicklung: per Web-Oberfläche, REST-API oder On-Premises-Connector, mit automatischer Formatkonvertierung und Pflichtfeld-Ergänzung. Sandbox sofort, Produktion nach einem Werktag — kontaktieren Sie uns — wir begleiten Sie persönlich bei der Einrichtung. Oder schreiben Sie uns auf oder per E-Mail: hello@bizzlink.lu.

Häufige Fragen

Ist die elektronische Rechnung in Luxemburg Pflicht?

Für Rechnungen an den öffentlichen Sektor (B2G) ja: Seit dem 18. März 2023 gilt die Pflicht für alle Unternehmen, unabhängig von der Größe. Im B2B-Bereich ist sie heute noch freiwillig — ein Gesetzentwurf sieht jedoch eine schrittweise Pflicht vor: Empfang ab 1.1.2028, Ausstellung ab 1.7.2028 (große und mittlere) bzw. 1.1.2029 (alle Unternehmen).

Welches Format verlangt der öffentliche Sektor?

Peppol BIS Billing 3.0 (UBL), konform zur europäischen Norm EN 16931. Luxemburg verzichtet auf nationale Sonderformate — es gilt der europäische Standard.

Reicht eine PDF-Rechnung?

Nein. Eine PDF ist keine strukturierte elektronische Rechnung im Sinne des Gesetzes. Für B2G-Rechnungen ist ein strukturiertes Format (Peppol BIS 3.0) vorgeschrieben.

Brauche ich einen eigenen Peppol Access Point?

Nein. Die meisten Unternehmen nutzen einen zertifizierten Access-Point-Provider wie Bizzlink — Registrierung in Minuten, ohne eigene Infrastruktur. Ein eigener Access Point lohnt sich nur für sehr große Volumen.

Wie lange müssen E-Rechnungen aufbewahrt werden?

Zehn Jahre — wie alle Buchhaltungsunterlagen in Luxemburg. Bizzlink bietet dafür eine optionale 10-Jahres-Archivierung, indexiert und durchsuchbar.

Was ändert sich mit ViDA?

Die EU-Richtlinie «VAT in the Digital Age» macht ab 2030 die strukturierte E-Rechnung und digitale Meldungen für grenzüberschreitende B2B-Umsätze in der EU verbindlich. Wer heute auf Peppol setzt, ist dafür bereits gerüstet.

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