Frankreichs E-Rechnungspflicht ab September 2026: Was für Luxemburger Lieferanten wirklich gilt


Am 1. September 2026 startet die französische E-Rechnungsreform — und sorgt bei vielen Luxemburger Unternehmen mit Frankreich-Geschäft für Verunsicherung. Die wichtigste Nachricht vorweg: Die meisten Luxemburger Lieferanten sind von der Pflicht gar nicht betroffen. Hier die Fälle im Detail.

Was in Frankreich kommt

Die Reform verpflichtet in Frankreich ansässige Unternehmen zum strukturierten Rechnungsaustausch über akkreditierte Plattformen (PDP) bzw. das öffentliche Portal (PPF):

  • 1. September 2026 — alle in Frankreich ansässigen Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können; große und mittlere Unternehmen müssen sie ausstellen
  • 1. September 2027 — Ausstellungspflicht auch für kleine und Kleinstunternehmen

Dazu kommt ein E-Reporting: bestimmte Umsätze (u. a. grenzüberschreitende und B2C) müssen an die Steuerverwaltung gemeldet werden.

Die drei Fälle für Luxemburger Unternehmen

1. Sie liefern aus Luxemburg nach Frankreich — ohne Niederlassung dort (der Normalfall): Sie fallen nicht unter die E-Invoicing-Pflicht. Ihre Rechnung erreicht den französischen Kunden weiterhin über das Peppol-Netzwerk. Das Melden (E-Reporting) seiner Einkäufe ist Sache des französischen Kunden — nicht Ihre.

2. Sie haben eine französische USt-Registrierung, aber keine Niederlassung: Auch dann gilt für Sie keine E-Invoicing-Pflicht — wohl aber E-Reporting-Pflichten für bestimmte in Frankreich steuerbare Umsätze, nach aktuellem Stand erst ab September 2027. Wichtig: Auch das E-Reporting wird über eine akkreditierte Plattform (Plateforme Agréée, kurz PA — früher PDP) übermittelt; das öffentliche Portal nimmt keine Meldungen direkt entgegen. Für diesen Teil brauchen Sie also eine PA — üblicherweise abgewickelt über Ihren französischen Steuervertreter oder einen Plattform-Dienstleister.

3. Sie haben eine Niederlassung (établissement) in Frankreich: Nur in diesem Fall gilt die Pflicht voll — Ihre französische Einheit braucht einen Zugang über eine PDP oder den PPF. Offen gesagt: Diese nationalen Plattformen bindet Bizzlink derzeit nicht an. Für diesen Fall benötigen Sie einen französischen Plattform-Anbieter.

Was Sie trotzdem jetzt tun sollten

Auch ohne eigene Pflicht verändert die Reform den Markt: Französische Kunden verarbeiten Eingangsrechnungen zunehmend nur noch strukturiert und fordern von Lieferanten Peppol-Rechnungen ein — weil ihnen das das eigene Reporting erleichtert. Wer aus Luxemburg heute schon strukturiert über Peppol fakturiert, ist damit auf der sicheren Seite:

  • Rechnungen nach Frankreich: Peppol BIS Billing 3.0, zugestellt wie bisher
  • Rechnungen an französische Behörden (B2G): über Chorus Pro, Peppol-kompatibel
  • Kein neues Format, keine französische Plattform, keine Umstellung nötig

Mit Bizzlink senden Sie strukturierte Rechnungen nach Frankreich und in über 30 weitere Länder — per Web-Oberfläche, API oder Connector. kontaktieren Sie uns — wir begleiten Sie persönlich bei der Einrichtung. Oder schreiben Sie uns auf oder per E-Mail: hello@bizzlink.lu.

Häufige Fragen

Betrifft mich die französische E-Rechnungspflicht als Luxemburger Lieferant?

Nur, wenn Ihr Unternehmen eine Niederlassung in Frankreich hat. Die Pflicht gilt für inländische B2B-Umsätze zwischen in Frankreich ansässigen Unternehmen. Reine grenzüberschreitende Lieferungen aus Luxemburg fallen nicht unter die E-Invoicing-Pflicht.

Ich habe eine französische USt-Nummer, aber keine Niederlassung — was gilt für mich?

Dann gilt für Sie keine E-Invoicing-Pflicht, aber gegebenenfalls E-Reporting-Pflichten für in Frankreich steuerbare Umsätze — nach aktuellem Stand erst ab September 2027. Die Meldungen laufen ebenfalls über eine akkreditierte Plattform (PA, früher PDP), üblicherweise über Ihren Steuervertreter oder einen Plattform-Dienstleister.

Wie erreichen meine Rechnungen weiterhin französische Kunden?

Wie bisher über das Peppol-Netzwerk. Das E-Reporting seiner Einkäufe übernimmt der französische Kunde selbst. Strukturierte Rechnungen über Peppol machen ihm das deutlich leichter — viele französische Firmen fordern das inzwischen aktiv ein.

Was sind PPF und PDP?

Der PPF (Portail Public de Facturation) ist das öffentliche Portal, PDP sind staatlich akkreditierte private Plattformen. Über sie läuft der innerfranzösische B2B-Rechnungsaustausch. Bizzlink bindet diese nationalen Plattformen derzeit nicht an — für grenzüberschreitende Rechnungen von und nach Frankreich sind sie aber auch nicht erforderlich.

Welche Formate gelten in Frankreich?

Für den innerfranzösischen Austausch: Factur-X, UBL oder CII über PDP/PPF. Für grenzüberschreitende Rechnungen aus Luxemburg gilt weiterhin Peppol BIS Billing 3.0 (EN 16931).

Kann ich mit Bizzlink an französische Behörden fakturieren?

Ja. B2G-Rechnungen an französische Verwaltungen laufen über Chorus Pro, das Peppol-kompatibel ist.

Prüfen Sie in Sekunden, in welche Länder und Formate Sie mit Bizzlink fakturieren können.

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